Rechtliches für freiwillige Helfer und Kitzrettungsteams
Auch für freiwillige Helfer gelten wichtige Regeln:
Betretungsrecht (Hausfriedensbruch):
Landwirtschaftliche Flächen (Wiesen und Äcker) sind Privatbesitz.
Helfer dürfen Wiesen und Felder nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Landwirts oder des Jagdausübungsberechtigten betreten, da sie sonst den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen könnten.
Wilderei (Umgang mit Wild):
Das Fangen, Erlegen oder sich Zueignen von Wild ist grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten.
Das temporäre Sichern eines Rehkitzes (z.B. in einem Korb) zum Zweck der Rettung vor dem Mähtod ist zwar formal ein "Fangen", wird jedoch in der Regel als Notstandshandlung gewertet und ist unter den Voraussetzungen der Rehkitzrettung (in Abstimmung mit dem Jäger/Landwirt, Schutz vor Mahd) erlaubt.
Wichtig: Das Kitz muss anschließend wieder freigelassen werden, sobald die Gefahr (die Mahd) vorüber ist.
Versicherung und Haftung:
Die Hilfe bei der Kitzrettung gilt meist als freiwillige Freizeitgestaltung.
Helfer, die in einem eingetragenen Verein (z.B. einem Kitzrettungsverein) organisiert sind, sind oft über den Verein versichert (z.B. Unfall- und Haftpflichtversicherungen).
Unorganisierte Helfer handeln auf eigene Verantwortung. Es ist essenziell, dass sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen, die sie bei möglichen Schäden (z.B. am Mähwerk, falls doch etwas schiefgeht) absichert.
Drohneneinsatz (Luftverkehrsrecht)
Drohnen unterliegen der EU-Drohnenverordnung und nationalen Gesetzen (Luftverkehrsordnung, Luftverkehrsgesetz).
Drohnenpiloten müssen je nach Gewicht und Einsatzgebiet verschiedene Nachweise (z.B. Kenntnisnachweis A1/A3 oder A2-Fernpilotenzeugnis) erbringen und die Drohne registrieren.
Die Rehkitzrettung wird als wichtiger Beitrag zum Tierschutz gesehen, weshalb es Erleichterungen und Ausnahmegenehmigungen für Drohnenflüge (z.B. zur Reduzierung des Sicherheitsabstands) geben kann.
Datenschutz: Der Einsatz von Wärmebildkameras erfasst auch Personen. Es müssen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.
Zusammenfassend: Die Rettung ist eine gemeinschaftliche Pflicht (Landwirt, Jäger) und eine erlaubte Hilfstätigkeit (Helfer), die unter strenger Einhaltung der Gesetze, insbesondere des Tierschutzgesetzes, erfolgen muss.