Bauausschuss-Sitzung EGem Tangerhütte
Am 25. Januar 2023 tagte der Bauausschuss der Einheitsgemeinde Tangerhütte.
Im öffentlichen Teil der Sitzung ging es um 2 Beschlussvorlagen zum Thema Photovoltaik, eine davon war die BV 987/2023 – Aufstellungsbeschluss vorzeitiger Bebauungsplan Agri-Photovoltaik Schernebeck.
Inhalt der Beschlussvorlage:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte beschließt die Aufstellung des o. a.
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 6,8 ha umfasst in der Einheitsgemeinde Stadt
Tangerhütte, Gemarkung Schernebeck, in der Flur 4, die Flurstücke: 170/13; 263/16 und 264/16
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien gemäß
§ 11Abs.2 BauNVO für die Errichtung einer Photovoltaik- Freifläche und technischen
Nebenanlagen.
Ein städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB und bei Notwendigkeit eine
Erschließungsvereinbarung ist zwischen der Einheitsgemeinde und dem Vorhabenträger zu
schließen.
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes sowie alle in diesem Zusammenhang anfallende
Planung, Erschließungs- und Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers.
Der Beschluss über die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Auf Antrag des Bürgermeisters A. Brohm wurde der Text wie folgt geändert:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte beschließt die Aufstellung des o. a.
vorzeitigen Bebauungsplanes gemäß $ 2 Abs.1 BauGB, vorbehaltlich der Einholung aller
behördlichen Vorgaben, Auflagen und Zustimmungen im Rahmen des Landschafts- und
Naturschutzes umgesetzt werden.
Dieser Beschluss wurde mit 4 Ja zu 2 Nein Stimmen angenommen.
Es handelt sich um die rot markierte Fläche im direkten Anschluss an das Gelände der Agrargenossenschaft Schernebeck e.G.
Mitglieder des Arbeitskreises Bioenergiedorf Schernebeck und des beteiligten Planungsbüros FEFA waren auf der Sitzung des Bauausschusses präsent.